Verordnung (EU) 2023/2055

Verordnung (EU) 2023/2055 

Verordnung (EU) 2023/2055 – Eine neue EU-Gesetzgebung zur Regulierung und schrittweisen Abschaffung von PFAS-haltigen Feuerlöschern.

Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) sind chemische Verbindungen, die aufgrund ihrer wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften in verschiedenen Produkten, einschließlich Feuerlöschschäumen, eingesetzt werden. Ihre hohe Stabilität führt jedoch dazu, dass sie in der Umwelt persistent sind und als „Ewigkeitschemikalien“ bezeichnet werden. Viele PFAS sind als krebserregend oder reproduktionstoxisch eingestuft.

Ziele der Verordnung

Die Verordnung (EU) 2023/2055 zielt darauf ab, die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von PFAS-haltigen Produkten, einschließlich bestimmter Feuerlöschschäume, innerhalb der EU zu beschränken oder zu verbieten. Dies dient dem Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit vor den schädlichen Auswirkungen dieser persistenten Chemikalien.

Wichtige Bestimmungen

  • Beschränkungen: Ab dem 17. Oktober 2028 dürfen bestimmte Detergenzien und Kosmetika keine synthetischen Polymermikropartikel mehr enthalten.
  • Kennzeichnungspflichten: Ab dem 17. Oktober 2025 müssen Lieferanten von synthetischen Polymermikropartikeln klare Hinweise zur sicheren Verwendung und Entsorgung bereitstellen, um eine Freisetzung in die Umwelt zu minimieren.

Auswirkungen auf Feuerlöscher

Feuerlöscher, die PFAS-haltige Schaumlöschmittel enthalten, sind von der Verordnung (EU) 2023/2055 betroffen. Ein EU-weites Verbot für PFAS in Feuerlöschschäumen wird in naher Zukunft erwartet. Daher ist ein sorgsamer Umgang mit PFAS-haltigen Feuerlöschern und deren Schaummitteln essenziell. Ohne entsprechende Nachweise sind solche Feuerlöscher und Schaummittel als gefährliche Abfälle einzustufen und entsprechend zu entsorgen.

Empfehlungen für Unternehmen und Haushalte

 

  • Bestandsaufnahme: Überprüfen Sie vorhandene Feuerlöscher auf PFAS-haltige Löschmittel.
  • Umstellung planen: Erwägen Sie den Wechsel zu umweltfreundlichen, PFAS-freien Löschmitteln, die den neuen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
  • Fachberatung einholen: Konsultieren Sie zertifizierte Brandschutzexperten, um eine reibungslose und regelkonforme Umstellung sicherzustellen.

 

Die Verordnung (EU) 2023/2055 markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung Umweltschutz und Gesundheitssicherheit, indem sie die Verwendung von PFAS-haltigen Feuerlöschern reguliert und deren schrittweise Abschaffung fördert. Unternehmen und Privatpersonen sollten proaktiv handeln, um den Übergang zu sicheren und umweltfreundlichen Alternativen zu gewährleisten.

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